Abgasskandal – Hoffnung für Betroffene?

Seit einiger Zeit er in aller Munde – der sogenannte Abgasskandal.
Das Landgericht Hamburg Az. (329 O 105/17)hat erstmals in Deutschland hat ein VW-Autohaus verurteilt einen VW, hier einen VW Tiguan I der mit der Betrug Software ausgestattet war, zurückzunehmen, obwohl durch den Eigentümer das verpflichtende Softwareupdate aufgespielt wurde.

Viele andere Landgerichte hatten hierin meist eine Schadensbehebung gesehen und die Schadensersatzforderung des Betroffenen abgelehnt. In vergleichbarer Weise haben im vergangenen Jahr auch Thüringer Gerichte geurteilt. Das Landgericht Gera hat eine Klage eines betroffenen Fahrzeugeigentümers abgewiesen. Das Thüringer Oberlandesgericht kam dann nicht mehr dazu, eine Entscheidung zu treffen, nachdem sich die Parteien geeinigt hatten.

Demgegenüber hielten nun die Hamburger Richter das Softwareupdate nicht als ausreichende Nachbesserung. Der Kläger habe dagegen einen Anspruch auf einen mangelfreien Neuwagen.
Das Fahrzeug habe bei Gefahrübergang einen Sach- und Rechtsmangel aufgewiesen, da das Fahrzeug weder dem Leistungsversprechen entsprach, noch die geltenden Abgasvorschriften einhalte.

Die Nachlieferung eines mangelfreien Neuwagens sei dem Beklagten auch zumutbar, dagegen das Softwareupdate für den Kunden unzumutbar. Selbst der vom Autohaus vorgetragene Umstand, dass der Tiguan des Klägers nicht mehr hergestellt werde und daher nicht mehr geliefert werden könne, verhalf den Beklagten nicht zum Erfolg. Das Gericht hielt die Unterscheide zwischen Tiguan I und Tiguan II für geringfügig, sodass eine Nachlieferung aus der aktuellen Produktion geschuldet sei.

Ähnlich sah es das Landgericht Aachen in einem vergleichbaren Fall. Es ging um die Klage eines Käufers, der im Juni 2015 einen VW Beetle erworben hatte. Wenig später flog der VW-Abgasskandal auf. Auch in dem Beetle steckt der Dieselmotor der Baureihe EA 189, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Der Käufer setzte daraufhin eine zweiwöchige Frist zur Beseitigung des Mangels. Da eine Reaktion ausblieb, erklärte er schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Das Landgericht Aachen hatte den Autohändler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer verurteilt. Zudem muss das Autohaus auch einen Betrag für ein nachträglich eingebautes Navigationsgerät zahlen, da dieses den Wert des Fahrzeugs erhöht.
Auf die Berufung des Händlers hat das OLG Köln in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass es die Berufung für unbegründet hält und die Zurückweisung beabsichtigt.
Betroffene Fahrzeugbesitzer sollten handeln und insbesondere beachten, dass Ansprüche im Jahr 2018 zu verjähren drohen.